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Innere Pressefreiheit: Die Akteure

"Verleger als Publizisten sind ausgestorben"

Wer macht noch einmal die Zeitung? Ein Interview über die Macht von Verlegern, die Machtlosigkeit von Chefredakteuren - und darüber, welcher große deutsche Verlag beinahe so agiert wie ein Discounter.

Das Berlusconi-Prinzip: Inhaltliche Einmischung ist Verlegern ausdrücklich erlaubt.

Medien Monitor: Für äußere Pressefreiheit kämpfen Organisationen wie die "Reporter ohne Grenzen". Was ist innere Pressefreiheit?

Udo Branahl: Wer ist eigentlich dafür zuständig zu entscheiden, was in den Medien publiziert wird? Wer über innere Pressefreiheit redet, der meint, dass diese Funktion bei den Mitarbeitern, den Redakteuren, am besten aufgehoben wäre. Wenn man davon ausgeht, dass Journalisten anständig ausgebildet sind und über ein angemessenes Berufsethos verfügen, dann sollte man denken, dass die Diskussion in der Redaktion zu den besten Ergebnissen führt. Das heißt, man muss die Journalisten die Zeitung machen lassen, und nicht den Verleger. Das ist aber de facto nicht so. Rechtlich ist es so, dass der Herr der Zeitung der Eigentümer ist. Das ist gleichzeitig der Arbeitgeber. Mithilfe seines Weisungsrechts kann er anordnen, was in seiner Zeitung erscheint und was dort nicht erscheint. Er muss das nicht, aber er kann das.

Weisungsrecht des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen (...). Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. (...)

--- § 106 Gewerbeordnung ---

Was kann passieren, wenn der Verleger Einfluss aufs Blatt nimmt?

Zu den Zeiten, als wir angefangen haben, über innere Pressefreiheit zu diskutieren, Ende der 1960er Jahre, ging es im wesentlichen darum, dass die Kombination aus Marktmacht und Ideologie des Verlegers als zentrales Problem angesehen wurde. Wenn ich eine Region habe, in der die Zeitungen des Springer-Verlags 80 bis 90 Prozent des gesamten Printmedien-Angebots ausmachen, und Springer mit einer gewissen Grundhaltung an seine Zeitungen herangeht, und der Verleger auch jeden Tag mit dem Welt-Chefredakteur telefoniert um ihm klarzumachen, was morgen in der Zeitung zu stehen hat, dann ist der Unterschied zwischen Springer und Goebbels nicht mehr groß. Ich habe dann zwar keinen staatlichen Einfluss, wie bei Goebbels, sondern ich habe privatrechtlichen Einfluss über den Verleger. Und wenn der Verleger ein Monopol hat - Silvio Berlusconi - dann entscheidet der halt im Prinzip, was in den Medien veröffentlicht wird und was nicht. Und das hat dann wiederum mit Vielfalt und Qualität der Medien nichts mehr zu tun.

Wieso verteidigt nicht der Chefredakteur die innere Pressefreiheit?

Wer ernennt den Chefredakteur und wer entlässt ihn wieder? Der Verleger. Mitbestimmungsrechte der Redaktionen? Null. Das ist die Ausgangslage. In dieser Ausgangslage kann man nicht ernsthaft den Chefredakteur als unabhängigen Repräsentanten der öffentlichen Aufgabe betrachten. Das geht eben nicht. Was soll denn der Chefredakteur der Welt sagen, wenn der Verleger ihm sagt: 'Wir machen jetzt mal folgendes: Am günstigsten scheint mir jetzt mal eine Pressekampagne gegen XYZ.' Sagt der Chefredakteur: 'Nee, mit mir nicht?' Das kann er ja sagen, aber dann geht es ihm so wie Herrn Brender, nur schneller. Das heißt, der jeweilige Verleger entlässt den Chefredakteur und sucht sich einen, der ihm genehmer ist.

Zwei Verlags-Modelle: Branahl über WAZ und Springer (2:14 Min.)

Sind denn einer ganzen Generation von Verlegern starke Redakteure lästig geworden?

Die Verleger, die in erster Linie Publizisten waren, sind ausgestorben. Das war die Nachkriegsgeneration, was nicht zuletzt mit der Lizenzpolitik der Alliierten zusammenhing. Die Altverleger durften eben keine Zeitung mehr machen und haben auch ihre Rechte nicht oder nicht sofort zurückbekommen - das waren nämlich zuvor auch Kapitalisten. Stattdessen wurden Lizenzen vergeben an politisch Unbelastete, aber offenkundig solche Leute, die Zeitung machen wollten - und nicht Salz oder Zucker verkaufen wollten. Das führte dazu - mit allen Vor- und Nachteilen, die das hat - dass Publizisten als Eigentümer, als Verleger im Nachkriegsdeutschland eine große Rolle gespielt haben. Ja, und dann kann man ja sehen... Dann kommt die nächste Generation, und die erbt - und kümmert sich nur noch ums Coupon-Schneiden; also, die wollen dann eine möglicht hohe Dividende. Der Inhalt ihres Unternehmens, der Inhalt ihrer Zeitung interessiert sie offenbar deutlich weniger. So ist die Lage beim Springer-Verlag ideologisch viel entspannter geworden.

Die "neuen" Verleger haben überall andere Schwerpunkte gesetzt?

Auf der einen Seite hat es eine ideologische Entspannung gegeben, auf der anderen Seite aber auch ganz deutlich eine Verstärkung von ökonomischen Zwängen. Das heißt, heute macht kaum jemand mehr eine Zeitung um der Zeitung willen; fast alle machen noch Zeitung, um damit Geld zu verdienen.

Die deutliche Mehrheit der heutigen Verleger könnte also genauso gut Salz oder Zucker verkaufen.

Zwischen Aldi und der Geschäftsführung des WAZ-Konzerns gibt es, glaube ich, höchstens graduelle Unterschiede. Na gut, Anneliese Brost ist noch da. Also, solange diese Eigentümer-Generation noch nicht völlig aus dem Rennen ist, so lange gibt es vielleicht noch gewisse Barrieren. Aber wenn die weg ist, dann gibt es, glaube ich, gar keine Barrieren mehr. Oder sagen wir mal so: Kennen Sie aus der jüngeren Generation Verleger-Persönlichkeiten, die man als Publizisten bezeichnen würde? Wer käme denn da in Frage? ... Neven DuMont vielleicht, der stammt noch aus der Söhne-Generation, aber ansonsten... Wer sind die Chefs, die heute fürs Zeitungmachen verantwortlich sind? Alles Betriebswirte. Manchmal nicht mal das, und dann führt es ja auch in die Katastrophe. Wenn man Leute machen lässt, die weder Betriebswirte noch Publizisten sind, dann führt es eben auch in den Strudel.

Ob von BWLern oder Publizisten - gibt es irgendeine Art von Anspruch auf innere Pressefreiheit, den man einfordern könnte?

Nein, gibt es nicht, das ist ja genau das zentrale Problem. Aus Artikel 5 des Grundgesetzes lässt sich kein Vorzug der Rechtsträgerschaft von irgendwem ableiten. Jeder, der Presse macht, hat einen Abwehranspruch gegen den Staat. Jeder Journalist, jede Redaktions-Sekretärin, jeder Postbote, der Zeitungen austrägt, ist Träger der Pressefreiheit gegenüber dem staatlichen Eingriff. Aber verfassungsrechtlich gibt es wohl keine Möglichkeit zu sagen: 'Dem Redakteur steht aus dem Grundrecht der Pressefreiheit ein Anspruch gegen den Verleger zu, dass er nicht in die Arbeit der Redaktion hineinpfuscht.' Das kriegt man wohl nicht hin. Das einzige, was verfassungsrechtlich übrig geblieben ist aus der ganzen Diskussion, ist der Überzeugungsschutz: Niemand muss sich gefallen lassen, für einen Artikel zu zeichnen, den er inhaltlich gar nicht vertritt, in den andere hineingepfuscht haben. Das ist Überzeugungsschutz, das ist Meinungsäußerungsfreiheit, das ist Menschenwürde. Das ist übrig geblieben, aber mehr gibt es nicht.

Auch die Rezipienten haben keine Handhabe?

Leser haben sowieso auf gar nichts Anspruch, was die inhaltliche Gestaltung der Zeitung angeht. Sie können sie kaufen oder es auch sein lassen. Und beim Rundfunkhörer? Der kann noch nicht mal aufhören, Rundfunkgebühren zu bezahlen. Er muss den Rundfunk nicht anhören, aber jedenfalls hat er dort kein Mitbestimmungsrecht. Weiter...

Text: Tobias Jochheim
Bild: Präsidialamt der Republik Italien

Veröffentlicht: 01.08.2010
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