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Ruhr.2010: Logo sorgt für Wirbel

Die Ruhr.2010 GmbH hat alle Bewohner des Ruhrgebietes aufgerufen, mit einem Gemeinschaftslogo für die Kulturhauptstadt zu werben. Man nennt das virales Marketing, weil sich das Logo durch die Communities im Internet wie ein Virus verbreiten soll. Das ist clever, doch gibt es in der Umsetzung ein Problem: Jeder, der das Logo verwenden will, muss einen Vertrag abschließen (inklusive Androhung hoher Geldstrafen). Diese Verpflichtungen widersprechen der Opensource-Idee, die der Web-2.0-Gemeinde solche Daten normalerweise frei verfügbar macht.

Das Gemeinschaftslogo der Kulturhauptstadt (am Messestand) ist als Marke geschützt.

Dortmund/Essen. Jens Matheuszik ist ein waschechtes Pottkind. Das verrät schon sein größtes Hobby – sein Blog. Unter der Internetadresse Pottblog.de schreibt der 29-Jährige über die Themen aus der Region – angefangen von seinem Lieblingsverein Borussia Dortmund bis hin zur Kulturhauptstadt. Letzteres ist ein Dauerbrenner. Der Grund: das Gemeinschaftslogo der Kulturhauptstadt.

Angeboten wird es von der Ruhr.2010 GmbH, die das Großereignis organisiert. Ein minimalistischer Schriftzug in Blau und Grau ziert das Logo. Die Botschaft "Ruhr.2010-Kulturhauptstadt Europas" ist einfach, der Plan dahinter durchdacht: "Wir laden die Bevölkerung der Kulturmetropole Ruhr ein, mit der Nutzung des Community-Logos die Kulturhauptstadt werbewirksam zu unterstützen", sagt Fritz Pleitgen, Vorsitzender der Ruhr.2010. Unternehmen, Vereine und Privatpersonen sollten das Logo zu diesem Zweck nutzen.

Vorsicht beim "grafischen Schutzabstand"

Wer das Logo verwenden will, muss der Lizenzvereinbarung zustimmen (inklusiv hoher Geldstrafen).

Das gefiel Matheuszik. Er wollte das Logo in seinem Blog verwenden, um seiner Verbundenheit mit der Region Ausdruck zu verleihen. Doch bis heute fehlt der Schriftzug dort. Schuld ist die Lizenzvereinbarung. Wer das Logo nutzen will, muss ihr vertraglich zustimmen. Sie enthält genaue Vorgaben wie die Wahrung eines grafischen Schutzabstandes um das Logo. "Man riskiert Strafen bis zu 5.100 Euro, falls man irgendwas falsch macht", nennt der 29-Jährige den abschreckendsten der Paragraphen.

Logo wurde in der Bewerbungsphase oft verändert

Nadja Grizzo von der Ruhr.2010 kann diese Bedenken und die Zurückhaltung verstehen. Um das Logo jedoch vor Missbrauch zu schützen, sieht sie zum Vertrag keine Alternative: "Wenn eine rechtsradikale Gruppierung kommt, möchten wir nicht, dass dieses Logo durch sie verwendet wird", sagt Grizzo. Die Nutzung könnte die Ruhr.2010 dann einfach untersagen.

Gleiches gilt für grafische Veränderungen oder die Missachtung des Schutzabstandes. Laut Grizzo habe die Erfahrung aus der Bewerbungsphase gezeigt, dass das Logo oft verändert wurde. Bei Beanstandung durch die Ruhr.2010 habe es aber nur selten Einsicht gegeben. Beim Gemeinschaftslogo soll der Vertrag deshalb eine rechtliche Handhabe ermöglichen. Auch wenn die Vertragsstrafe nur die letzte Wahl sei.

Jens Matheuszik greift in seinem Blog auf ein satirisches Alternativ-Logo zurück.

Die Beschwichtigungen der Ruhr.2010 haben auf Jens Matheuszik keinen Einfluss. Ganz im Gegenteil: Das Logo fehlt immer noch in seinem Blog. Und sogar einen Brief hat er mit einem befreundeten Blogger an Fritz Pleitgen geschrieben. Darin schlagen sie vor, die Logonutzung unbürokratisch zu lösen. Denn für die Blogger, die mit dem Gedanken des Web 2.0 eng verknüpft sind, ist eine solche Vorgehensweise unverständlich.

Forderung: Logo unter freie Lizenz stellen

Die Stadt Bochum stellt ihr Projektlogo ohne Vertrag zur Verfügung.

Im Gegenzug nennt Matheuszik positive Beispiele anderer Projekte wie "Bochum macht jung". Das Logo dazu ist frei verwendbar. "Daher will ich den Verantwortlichen von Ruhr.2010 empfehlen, sich einfach an die Macher der aktuellen Kampagne Bochum macht jung zu wenden." Eine andere Empfehlung Matheusziks ist eine so genannte Creative-Commons-Lizenz. Sie gestattet die freie und kostenlose Nutzung von Inhalten im Internet. Eine grafische Veränderung, wie sie die Ruhr.2010 verhindern will, kann in dieser Lizenz auch eingebunden werden. "Aber um Creative Commons zu nutzen, muss der Markenschutz des Gemeinschaftslogos ausgesetzt werden", erklärt John Weitzmann von Creative Commons Deutschland. Der steht derzeit sowieso auf wackligen Beinen. Denn den Namen "Ruhr 2010" hatte sich bereits Mitte des vergangenen Jahres ein Essener Ingenieur sichern lassen und damit eher als die Ruhr.2010 GmbH.

Probleme, die hoffentlich bis 2010 gelöst sein werden. Oder auch nicht. In Matheusziks Pottblog jedenfalls wird das Gemeinschaftslogo wohl noch lange nicht auftauchen.

Epilog: Und was ist mit dem Fahnen-Logo?

Nur für Organisatoren und Sponsoren gedacht: Das Logo mit stilisiertem Ruhrgebiet.

Beim offiziellen Fahnen-Logo, das neben dem Schriftzug das pulsierende Ruhrgebiet als stilisierte Grafik zeigt, gibt es keine derartigen Probleme. Zwar ist auch dieses Logo markenrechtlich geschützt, es darf aber nur von den Sponsoren, Städten, der Ruhr.2010 GmbH und den von ihr mitgetragenen oder organisierten Veranstaltungen verwendet werden.

Ideale des Web 2.0

Freier Austausch von Meinungen und Informationen sowie die gegenseitige Vernetzung sind die Grundideen des Web 2.0. Blogs, Videoplattform und soziale Online-Netzwerke fußen auf diesen Ideen. Eng verknüpft sind damit auch neue Denkansätze für Inhalte wie Software, Bilder und Musik. Jeder soll diese kreativen Produkte kostenfrei nutzen und weiterentwickeln können. Mitunter ist von der Demokratisierung des Internets die Rede – eine Loslösung von Monopolisten in der Computer- und Internetbranche, in welcher die Nutzer das Angebot gestalten.
Veröffentlicht: 03.09.2007
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