WebTV
Probleme on demand
Professionelle Onlinevideos verbreiten sich rapide und entziehen sich jeder Definition der Medienwächter. Mit seinem strengen Rundfunksystem hat es Deutschland besonders schwer, den neuen Forderungen der EU nachzukommen. Medien Monitor zeigt die Knackpunkte der Diskussion um die Regulierung von Internet-TV.
Zeitungen und Fernsehen haben ein gemeinsames Problem: Ihre Rezipientengruppen überaltern. Speziell die Gruppe der unter 25-Jährigen wendet sich zunehmend von den traditionellen Medien ab. Dafür konsumieren 90% der Jugendlichen regelmäßig Onlinevideo-Angebote, so die Zahlen des aktuellen Leipziger Medienkonvergenz-Reports. Hätten Webvideos bereits die Qualität und das Angebot von Fernsehen, so würden viele Jugendliche nach eigenen Angaben zunehmend auf Rundfunk verzichten.
Web-TV heißt daher sowohl für Zeitungen wie Fernsehen die Lösung, auf deren Zug man nun so schnell wie möglich aufspringt, um sich noch ein Stück am Onlinewerbekuchen zu sichern. Nach aktuellen Angaben des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bieten bereits die Hälfte aller Tageszeitungen Bewegtbilder auf ihren Internetseiten.
Die Hessische / Niedersächsische Allgemeine Zeitung erreicht mit ihren selbst produzierten Videonews mittlerweile über 100.000 Zugriffe pro Tag. Noch einfacher hat es das Fernsehen: MTV präsentiert über Overdrive große Teile seines regulären Programms und in den USA verleiht Amazon bereits Spielfilme über das Internet.
Politik bisher nur mit guten Vorsätzen
WebTV und Rundfunk werden immer ähnlicher und bilden einen großen gemeinsamen Markt. Zunehmend werden daher Klagen der Rundfunkanbieter laut, es sei unfair, nur sie so stark zu regulieren. Schon eine ganze Weile arbeitet die Politik an einer Verallgemeinerung der Mediengesetze auf den Onlinemarkt. Die seit 2005 diskutierte, neue EU-Fernsehrichtlinie läuft bereits wegweisend unter dem Namen "audiovisuelle Mediendienste". Mit Verabschiedung der Richtlinie Ende 2007 steht nun fest, dass bis 2010 die Mitgliedsstaaten eine Reform auf den Weg bringen müssen, die die neuen Medienformate berücksichtigt. In Deutschland wird dies mit dem 13. Rundfunkänderungs- staatsvertrag 2009 geschehen.
Am grundsätzlichen Willen zur Online-Regulierung mangelt es Deutschland nicht. Bereits im Juni 2007 veröffentlicht die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten ein Strukturpapier, welches besagt, "dass Rundfunkangebote, die im Internet übertragen (...) werden, grundsätzlich Rundfunk sind." Damit ist klar: Das im EU-Vergleich strenge deutsche Regelsystem für Medien wird für das Internet erweitert. Und hier liegt das Problem, denn eine harte Definition, was Rundfunk bedeutet, sucht man im Strukturpapier vergebens. Jeder Einzelfall wird bisher anhand von Reichweite und gesellschaftlicher Relevanz neu entschieden. Für die steigende Anzahl kleiner Anbieter dürfte dies aber schnell zum Problem werden.

- Norbert Schneider
Direktor LfM NRW
Auch Norbert Schneider, der als Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) am neuen Strukturpapier mitgearbeitet hat, findet in einem Interview mit Funkfenster Online zum Thema Videoangebote von Zeitungen nur schwammige Worte: "Bis zu einem gewissen Grad ist das kein Problem, aber wenn eine Grenze überschritten und eine neue Qualität erreicht ist, dann wird aus einer Online-Zeitung Rundfunk." Als einzige konkrete Angabe heißt es, ein Angebot müsse von 500 Zuschauern gleichzeitig abrufbar sein, um als Rundfunk gelten zu können.
Schon laufen Kritiker sturm
Die Stimmung der Unsicherheit herrscht nicht nur unter Politikern. Gegner verstärkter Regulierung warnen bereits präventiv vor einem neuen Kontrollstaat:
Die neue EU-Richtlinie übernimmt diese Trennung und spricht von linearen Medien (Live-Streams, herkömmliches Fernsehen) und nichtlinaren Medien (Video-On-Demand). On-Demand-Angebote unterliegen dabei keinerlei Werbezeitregeln, sondern müssen sich nur einer inhaltlichen Kontrolle etwa im Bereich Jugendschutz unterziehen.
"Was für ein weltfremder, inkompetenter, komplett wissensfreier Humbug", heißt es im Blog von Handelsblatt-Redakteur Thomas Knüwers zur 500-Abrufe-Grenze. Da Videoportale wie YouTube selbstverständlich mehr als 500 gleichzeigite Zugriffe ermöglichten, müsse sich dann jeder, der dort seine Videos hochlädt, eine Lizenz besorgen.
Dass es sich dabei nur um ein Missverständnis handeln kann, vermutet Holger Girbig, Leiter des Bereichs Aufsicht bei der LfM. Genannte Grenze gelte nämlich nur für live gestreamte Angebote wie Webradio. Abrufangebote seien bisher in der Praxis von der Regulierung ausgeschlossen. Dies werde sich bis 2009 nicht ändern, so Gierbig auf Anfrage von Medien Monitor.
Noch genereller fällt die Kritik von Welt-Online-Chefredakteur Christoph Keese aus: "Jetzt Websites lizenzieren zu wollen, entspringt einem überholten Obrigkeitsdenken", sagte er 2007 der Nachrichtenagentur epd-Medien. "Das Lizenzwesen im Fernsehen ist vor Jahrzehnten entstanden, um knappe Kabelfrequenzen zu verwalten. Diese Knappheit ist inzwischen durch neue Technologien weitgehend entfallen. Der Staat hat nicht darüber zu urteilen und zu entscheiden, wer eine Zeitung herausgibt, eine Website betreibt oder einen Fernsehsender startet."
Anders sah dies einen Monat später das Bundesverfassungsgericht...
Ist das Lizenzwesen im Internet noch anwendbar?

Im Rundfunkgebührenurteil vom 11.09.2007 erneuert das BVerfG seine Entscheidung von 1981, nach der "gesetzliche Regelungen zur Ausgestaltung der Rundfunkordnung nicht durch den Wegfall der (...) Knappheit von Sendefrequenzen (...) entbehrlich geworden sind." Dies habe sich auch durch die technologischen Neuerungen der letzten Jahre nicht geändert. "Anlass der gesetzlichen Ausgestaltung (...) ist die herausgehobene Bedeutung, die dem Rundfunk unter den Medien wegen seiner Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft zukommt."
Anders bewertet wird die Situation von Laura Dierking und Simon Möller 2007 in der Zeitschrift MultiMedia und Recht. Ihrer Meinung nach ist Rundfunk im Internet weit mehr in der Lage, sich selbst zu regulieren: Staatsferne und Meinungsvielfalt seien nun ohne Probleme gewährleistet, da anders als beim teuren Fernsehen auch viele kleine Unternehmen online produzieren könnten. Auch dass qualitative Programme zugunsten von quotenstarken Boulevardprodukten zu kurz kämen, sei unwahrscheinlich, da in der Vielfalt der On-Demand-Angebote auch kleine Interessentengruppen rentabel seien. Das Risiko von Konzentration hin zu einer vorherrschenden Wirtschaftsmacht bestehe jedoch auch online - zu sehen etwa am Beispiel von Google, das reihenweise kleinere, erfolgversprechende Angebote schluckt.
Selbst wenn sich die theoretischen Wirtschaftskriterien auf Webangebote anwenden ließen, so wird ein praktisches Problem die Regulierung erschweren: Nichts könnte einen Anbieter mit Sitz und Servern im Ausland davon abhalten, deutschsprachige Medienangebote im Internet zu veröffentlichen. Eine daher unfaire Regulierung nur für Angebote aus Deuschland würde nicht ohne Proteste hingenommen. "Hier stellt uns die Grenzenlosigkeit des Internets vor völlig neue, noch ungelöste Probleme", bestätigt Holger Girbig von der LfM.
Internet schafft Tatsachen
Bisher sind alle Pläne zur Regulierung von Onlinemedien sehr vage und ständig in Veränderung. Ironischerweise reflektieren sie damit jedoch genau die Art des Internets, das keine festen Formen und Verbreitungswege kennt.
Zu befürchten ist, dass das Internet hierbei langfristig immer die Nase vorn haben wird. Als etwa klar wurde, dass live gestreamte Angebote bald durch die LMA reguliert würden, nicht aber Abrufangebote, stiegen viele der Anbieter einfach in kürzester Zeit auf On-Demand um. Auch tauchen online täglich neue Formen von Werbung auf, die sich nur schwer in die Rundfunkdefinitionen pressen lassen – Werbebanner neben den Videos, Popups und kontextsensitive Hinweislinks zu Herstellern gab es im Fernsehen nicht.
Deutschland besteht auf starker Regulierung der audiovisuellen Medien und will so deren hohen Qualitätsstandard aufrechterhalten. Die Konsequenz daraus heißt nun, regulären Rundfunk und Onlinemedien nach gemeinsamen Regeln fair bewerten zu müssen - aus Sicht der Fernsehveranstalter eine Unmöglichkeit. Rundfunkunternehmen seien zukünftig gegenüber Unternehmen wie Google stark benachteiligt, erklärte Jürgen Doetz, Präsident des Privatsender-Verbands VPRT im Rahmen der Diskussion zur neuen EU-Richtlinie und forderte erneut die Aufhebung der Beschränkungen für das Fernsehen. Dieser Wunsch wird ihm sicherlich auch 2010 noch nicht erfüllt werden. Eineinhalb Jahre sind gemessen an der rasanten Entwicklung des Internets und neuer Fernsehformate wie HandyTV ohnehin eine lange Zeit. In den nächsten Jahren wird sich zeigen, ob sich das Internet tatsächlich an deutsche Gesetze binden lässt oder ob umgekehrt das deutsche System angesichts des Internets immer weitere Zugeständnisse machen muss.
WDR und WAZ: Das Kuscheln beginnt!
Monika Piel: Die Zukunft liegt im Internet
YouTube - Komik, Kunst und Copyright
Externe Links:
global-itv.com zählt 800 Videoangebote aus Deutschland
medienforum.nrw: Über das Internet zum Lokalfernsehen
Message: Mit Web-TV ins Regionalblatt
Text: Ralf Strobel
Fotos: Ralf Strobel, LfM, Thomas Knüwer, Axel Springer
Teaserfoto: flickr / Karl Baron



