Interview
Medienrechtler: Das Urheberrecht wird explodieren wie eine Bombe
Das deutsche Urheberrecht ist veraltet und viel zu komplex für eine sinnvolle Anwendung im digitalen Zeitalter. Die Umsetzung einer Reform ist im schwarz-gelben Koalitionsvertrag festgehalten. Doch die Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger lässt mit dem Entwurf für das dritte Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft auf sich warten. "Das wird auch so bleiben", sagt Medienrechtler Thomas Hoeren im Interview. Er sieht gespannt einer großen Explosion des Gesetzes entgegen.

- Das im analogen Zeitalter entwickelte Urheberrecht ist für die Anwendung im Internet zu sperrig.
Dass das Urheberrecht für die Anwendung im Netz zu sperrig ist, darüber sind sich Politik, Unterhaltungs- und Kulturindustrie sowie Internet-User schon lange einig. Wieso zögert Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Überarbeitung des Gesetzes so weit hinaus?
Weil Frau Leutheusser-Schnarrenberger sehr klug ist. Sie hat begriffen, dass die Urheberrechtsdebatte nicht mehrheitsfähig und somit auch nicht politikfähig ist. Wir sprechen hier über die Novelle des dritten Korbes. In diesem Korb befinden sich viel zu viele Themen, wie etwa das Leistungsschutzrecht für Presseverleger oder die Regelung zum Umgang mit verwaisten Werken, bei denen die Meinungen der Betroffenen zu weit auseinanderklaffen. Allein schon die Diskussion um das Leistungsschutzrecht beinhaltet viel zu viel Sprengstoff. Solange der hier vor Gericht ausgetragene Streit zwischen Google und Burda nicht geschlichtet ist, haben wir eine Pattsituation beider Seiten. Allein aus diesem Grunde halte ich eine Verabschiedung der Novelle noch in dieser Legislaturperiode für äußerst unwahrscheinlich.
Der Kulturstaatssekretär Bernd Neumann plädierte vergangene Woche in mehreren Interviews, zuletzt im Deutschlandradio, für härtere Sanktionen bei Urheberrechtsverstößen im Netz. Wie sind solche Forderungen einzuschätzen?
Härtere Sanktionen gehen doch gar nicht mehr. Schon jetzt müssen Eltern, deren Kinder ein paar Songs oder Videos aus dem Netz heruntergeladen haben, Beträge in vierstelliger Höhe zahlen. Herr Neumann hat hier nur wieder einmal bewiesen, dass er der Verwertungsindustrie sehr nahe steht. Härtere Sanktionen bringen die Debatte aber nicht voran. Im Gegenteil. Die Hypertrophie des Urheberrechts wird dadurch nur verstärkt. Letztendlich wird das Gesetz explodieren wie eine Bombe. Dass heißt, immer mehr Richter werden in Zukunft Urteile fällen, bei denen die betroffene Bevölkerung die Hände über dem Kopf zusammenschlagen wird, weil die Strafen im Vergleich zu den Taten unverhältnismäßig sind. Schon jetzt gibt es ja genug solcher kurioser Urteile, in denen zum Beispiel Urheberrechte auf Betonwände an Autobahnen zugesprochen werden. Man muss sich das einmal vorstellen - die Urheber dieser Wände werden dann gleichgestellt mit dem Urheber der Dreigroschenoper.
Recht nur für wahre Kreative

- Medienrechtler Thomas Hoeren: "Die Gesellschaft hat noch nicht begriffen, dass es sich beim Thema Urheberrecht um eine Grundsatzdebatte handelt."
Sie fordern also eine genauere Regelung zur Definition von künstlerischen Werken?
Die Schweizer Piratenpartei macht dies auf jeden Fall so. Sie fordert, dass die Schutzwürdigkeit von geistigen Werken an der Originalität und Schöpfungshöhe gemessen wird. Das heißt unter anderem, dass der Schutz für minimale Veränderungen eines Werkes wegfällt. Das halte ich für einen vernünftigen Ansatz, um erst einmal die wahren Kreativen von der Masse zu trennen. Aber das geht schon ins Detail. So weit sind wir in Deutschland noch gar nicht. Denn das eigentliche Problem an der ganzen Sache ist, dass die Politik mit der Urheberrechts-Debatte total überfordert ist und die einzelnen Parteien es dabei nicht schaffen, in den Dialog treten. Zudem hat man in den Köpfen der Gesellschaft noch nicht begriffen, dass es sich bei diesem Thema um eine Grundsatzdebatte handelt, deren Ausgang die gesamte Bevölkerung angeht. Denn im Gegensatz zu früher, als das Gesetz noch als exotisch galt und sich nur vereinzelte Fachanwälte damit herumschlugen, kommen heutzutage täglich Tausende von Internetnutzern mit dem Gesetz in Berührung. Das für den analogen Gebrauch entwickelte Recht wird durch die Digitalisierung nun zu einem Grundgesetz der Wissensordnung. Solange die Politik nicht bereit ist, für diese Grundsatzdebatte Foren zu schaffen, sehe ich als Wissenschaftler gespannt dem großen Knall entgegen.
Dann ständen wir vor einem großen Scherbenhaufen. Würde dieser die Debatte voranbringen?
Durch die Explosion könnte man wieder bei Null anfangen. Dann wird man sich auch wieder der Wissenschaft zuwenden. Im Moment wird dies ja nicht getan. Vielleicht würde man dann auch bereit sein, internationaler zu denken und anfangen, länderübergreifende Gremien zu bilden. Soweit ich weiß, gibt es aktuell kein Einziges davon. Eine Schwarz-Weiß-Lösung gibt es aber nicht. Wenn man sich aber einmal die Nachbarländer anschaut, dann gibt es da recht interessante Flatrate-Modelle für die unterschiedlichen Marktbereiche. So führten die Niederlande schon vor einigen Jahren eine Wissenschaftsflatrate für Studenten ein. So etwas kann ich mir auch in Deutschland vorstellen, um die Schranken für die Nutzer zu erweitern. Eigentlich ist das nichts anderes als die pauschale Urheberrechts-Abgabe beim Preis von technischen Geräten, die eine Vervielfältigung ermöglichen. Nur eben auch für die digitale Welt anwendbar.
Seitens der Politik und der Verwertungsindustrie heißt es immer wieder, dass es bei den Maßnahmen zum Urheberrecht vor allem darum geht, den Kulturschaffenden zu schützen. Inwieweit profitieren die Kreativen davon?
Die Kulturschaffenden profitieren von all den Maßnahmen am wenigsten. Nur die Debatte wird auf dem Rücken der Kulturschaffenden ausgetragen. Aber diese geben ihre kompletten Rechte meistens mit einem Federstrich an die Verwertungsgesellschaften ab. Viele dieser Knebel-Verträge bewegen sich an der Grenzen des Illegalen. Will man sich wirklich für bessere Verhältnisse für Kulturschaffende einsetzen, muss man nicht die Nutzer-Rechteinhaber-Beziehung angreifen, sondern die unfairen Verträge vieler Verwertungsgesellschaften infrage stellen.
Zur Person
Foto: Rainer Sturm/Pixelio.de
Text: Thomas Terhorst
