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Im Kampf gegen die Schleichwerbungs-Mafia

Er wittert einen Skandal und setzt alles daran, die Beweise zu sammeln. Er gibt sich als Geschäftsmann aus. Deckname: Matthias Bergkamp. Undercover will er Sportschuh-Werbung in der ARD-Serie "Marienhof" platzieren. Er muss sich tarnen, denn Schleichwerbung ist verboten.

Volker Lilienthal lässt sich nicht einschüchtern. Er ist hartnäckig.

"Es war das erste Mal, dass ich mich als Schauspieler ausprobierte", sagt Volker Lilienthal. 2002 bekommt der Chefredakteur des Medienmagazins "epd medien" den Hinweis, man könne ganze Drehbuchsätze in der Serie "Marienhof" kaufen. "Für mich zunächst unvorstellbar", sagt Lilienthal. Der Verdacht richtet sich gegen die Bavaria Film, zu diesem Zeitpunkt eine der größten deutschen TV- und Film-Produktionsfirmen mit einem Umsatz von fast 265 Millionen Euro pro Jahr. Die Mehrheit an der Bavaria halten öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Volker Lilienthal ist alarmiert: "Wir als Journalisten müssen die Verantwortungsfrage stellen." Die Recherche beginnt.

Die Recherche

Lilienthals erstes Beweisstück ist ein Videoband. Darauf zu sehen ist eine Frau in einem blauen Blazer. Sie macht ein lukratives Angebot: Der "Kunde definiert Werbeziele, diese Ziele werden mit Bavaria-Drehbuchautoren umgesetzt, und das geht noch mal an den Kunden zurück" und "Sie müssen erst zahlen, wenn es auf dem Bildschirm war". Die Herausforderung für Volker Lilienthal: Er muss herausfinden, ob dieses einige Jahre alte Videoband noch aktuell ist. Er leiht sich eine Legende: die Firma und gleich noch die Identität eines Freundes. "Matthias Bergkamp" ist im Spiel. "Es war klar, dass die Recherche verdeckt laufen muss", sagt Volker Lilienthal. Aus früherem Kontakt zu Placement-Agenturen wusste er, dass er keine Wahl hat. "Die haben eine ausgeklügelte Leugnungsstrategie, das genaue "Wording" ist abgesprochen", erklärt Lilienthal. Es hieße immer, die dargestellten Produkte seien kostenlose Requisiten. Produkt-Placement? Natürlich nicht!

Zunächst versucht Lilienthal, als Matthias Bergkamp eine Demo-Kassette von erfolgreicher Schleichwerbung zu bekommen – das Beweisstück, das er braucht. Unmöglich, denn er soll einen Vertrag der Product-Placement-Firma unterzeichnen. Dieser enthält eine Konventionalstrafe von 20.000 Euro, falls etwas aus diesem Vertrag an die Öffentlichkeit dringt. Erst im Nachhinein erfährt er, dass eine Verschwiegenheitsvereinbarung über Geschäfte, die gegen wichtige, rechtlich geschützte Belange der Allgemeinheit verstoßen, gegen die guten Sitten verstößt und automatisch unwirksam ist. Doch ohne dieses Wissen heißt das damals: kein Vertrag, kein Video, kein Beweis.

Für Schleichwerbung zahlen Unternehmen hunderttausende Euro. Sie wollen durch die illegale Masche ihre Verkaufszahlen verbessern.

Um die Informationen zu bekommen, fährt Lilienthal nach München – als Matthias Bergkamp. Er parkt sein Auto weit weg, um nicht gesehen zu werden. Er betritt das Büro der Product-Placement-Agentur. "Was sollen Sie für Ihren Auftraggeber ins Fernsehen bringen?", fragt ein Mitarbeiter. "Fruchtsaft", sagt Lilienthal aus Versehen, er hatte vergessen, dass vorher ein Product-Placement für Sportschuhe abgesprochen war. Die Tarnung fliegt fast auf. "Fruchtsaft, wir dachten Schuhe?" Lilienthal antwortet schnell und selbstbewusst: "Unser Kunde will 500.000 Euro zahlen und Sie verwechseln Sportschuhe und Fruchtsaft?" Bei der Summe waren jegliche Widersprüche schnell vergessen. In der Firma zeigen die Mitarbeiter ihm stolz erfolgreiche Beispiele für Placements.

Wieder im Auto schreibt Lilienthal ein Gesprächsprotokoll. Eine Gedächtnisstütze, vor Gericht allerdings nahezu wertlos. Das Angebot kommt ein paar Tage später per Post – für Lilienthal ist die verdeckte Recherche beendet. Doch erst jetzt beginnt das richtige Abenteuer im Kampf gegen die Placement-Haie. Er gibt die Legende auf und konfrontiert den Serienproduzenten in einem Interview mit den Rechercheergebnissen. Der bricht das Interview abrupt ab, und beschwert sich bei der epd-Chefredaktion über die "oberflächige Recherche". Kurz darauf meldet sich ein Anwalt. "Ich bin auf eine Mauer der Leugner gestoßen", sagt Volker Lilienthal. Ein letzter verzweifelter Versuch scheitert: Lilienthal kontaktiert einen ehemaligen Drehbuchschreiber und spielt ihm über Kopfhörer den Ton aus dem alten Angebotsvideo vor. Lilienthal hat damit § 201 des Strafgesetzbuchs (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) vorsätzlich gebrochen, in der Hoffnung auf mehr Informationen. Neue Erkenntnisse gab es damit nicht für Volker Lilienthal, nur eine einstweilige Verfügung.

In der ARD-Sendung "Marienhof" gab es immer wieder versteckte Werbebotschaften.

"Es band mir die Hände", sagt Lilienthal, denn egal mit wem man spricht, gibt man Wissen weiter. Er sagt: "Auch das journalistische Fragerecht war so nicht mehr existent." Doch Lilienthal gibt nicht auf. Seine Motivation: "Verantwortung ist immer konkret." Seine Redaktion hat ihm nie ein Stoppzeichen gegeben. Der DJV und sein Verlag hätten sich die Prozesskosten geteilt. Volker Lilienthal nimmt seine journalistische Verantwortung ernst. Die letzte Hoffnung? Fernsehen. "Ich war verdammt, 500 Folgen Marienhof anzuschauen", sagt Volker Lilienthal. Er zeichnet die Sendungen auf, macht Screenshots und wertet sie systematisch aus. Dabei enttarnt er wahre Werbe-Handlungsstränge. "Es wurden teilweise richtige Verkaufsgespräche geführt, für Bodylotion, für Patenkind-Organisationen oder Reiseveranstalter", sagt Lilienthal.

Volker Lilienthal im Interview

Der Prozess

Trotz der umfangreichen Fallsammlung verliert Lilienthal vor dem Landgericht München. Vor dem Gericht kommt er nicht zu Wort. Der Richter sagt zu ihm: "Ich hab gleich gedacht, dass sie ein Überzeugungstäter sind." Das Urteil: Die Missstände, die Lilienthal aufdecken will, sind ohnehin der Öffentlichkeit bekannt. Daher kann er sich nicht auf höhere Interessen berufen. Doch das Ersturteil ist fehlerhaft. Das Gericht hat nicht richtig zwischen Pressefreiheit und individuellen Schutzansprüchen abgewogen. Nachträglich revidiert das Gericht seine eigene Meinung und findet, dass eine Berufung doch Erfolgsaussichten hat. Die Begründung: Die Interessen des Journalisten und der Allgemeinheit an der Aufklärung von Missständen im Zusammenhang mit dem Angebot von Schleichwerbung überwiegen etwaige schutzwürdige Interessen desjenigen, der ein solches Angebot unterbreitet.

Das Urteil ist ein Sieg für die Pressefreiheit

Dann kommt "die große Erleichterung", wie Volker Lilienthal den Tag des endgültigen Urteils nennt. Das Oberlandesgericht entscheidet für Lilienthal und für die Pressefreiheit. Sein gesamtes Vorgehen sei gerechtfertigt gewesen.

Und es kommt noch besser: Eine Person meldet sich bei Lilienthal, verspricht ihm Informationsdokumente, gegen Geld. Lilienthal trifft sich immer wieder mit dem Informanten, zahlt nicht, bekommt aber dennoch die vertraulichen Adresslisten. Diese dokumentieren das Ausmaß des Werbeskandals. Er macht einen Rechercheplan, arbeitet sich von außen nach innen zu den Verantwortlichen vor. "Ich war nicht dafür freigestellt", erzählt Lilienthal. Während der Recherche muss er weiterhin als verantwortlicher Redakteur wöchentlich zwei Hefte "epd medien" füllen. Doch mit der Zeit füllt er acht Ordner mit Beweismaterial – und zehn mit Gerichtsunterlagen.

Das Ergebnis

Das Medienecho ist gigantisch: Sogar finnische oder rumänische Zeitungen berichten über den Skandal. Die ARD veranlasst einen internen Prüfbericht, eine politische Diskussion entbrennt. Volker Lilienthals Fazit: "Das war mein erstes und einziges Mal der verdeckten Recherche!"

Text: Katharina Kruppa
Teaserfoto: Katharina Kruppa
Fotos: K.K., pixelio.de/Harald Wanetschka, ARD/Marienhof, flickr.com/chaouki

Veröffentlicht: 16.03.2009
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