Innere Pressefreiheit
"Ich habe die Hoffnung aufgegeben"
Zensur und Korruption werden als Feinde der Pressefreiheit weltweit bekämpft. Für innere Pressefreiheit - ein Gegengewicht zum Verleger-Willen - kämpft keiner. Medienrechtler Udo Branahl zieht schonungslos Bilanz.

- Udo Branahl, Professor für Medienrecht am Dortmunder Institut für Journalistik.
Dortmund. Er hat alles versucht. In den 1970er Jahren propagierte der Medienrechtler Udo Branahl ein Presserechts-Rahmengesetz, das Journalisten mehr Mitbestimmungsrechte in ihren Redaktionen einräumen sollte. Der Machtbereich der Verleger, so schreib die ZEIT damals über Branahls Ideal, sollte "aufgegliedert werden in Grundsatz-, Richtlinien- und Detailkompetenz; den Journalisten ist ein abgestuftes Recht auf Mitsprache zugedacht."
35 Jahre lang vergeblich gekämpft
Im September 1974 wurde der damaligen sozialliberalen Bundesregierung ein Gesetzentwurf vorgelegt, bis heute verschimmelt er in der Schublade - gescheitert am Einspruch der Verleger. Unverdrossen engagierte sich Branahl weiter - doch in mehr als 35 Jahren hat sich nichts getan. Weil auch eine tarifvertragliche Regelung zwischen den Journalistengewerkschaften DJV und dju sowie dem BDZV scheiterte, sind Existenz und Art der Mitbestimmungsrechte von Journalisten in Deutschland nicht verbindlich fixiert.
Stattdessen sollten Redaktionsstatute Einzelfall-Lösungen schaffen. Doch wenn Journalisten tatsächlich einmal Mitbestimmungsrechte erhielten, enttäuschten sie selbst die Erwartungen der Idealisten. "Es spricht nichts dafür, dass Journalisten bessere Menschen sind als Verleger oder dass sie mit ihrem Einfluss verantwortungsvoller umgehen", sagt Branahl heute. "Deshalb habe ich es auch aufgegeben, mich weiter zu engagieren. Innere Pressefreiheit ist was für Sonntagsreden, in Wirklichkeit existiert sie nicht."
Zetern beim Caroline-Urteil, Schweigen in der Cicero-Affäre
Im Interview mit Medien Monitor kritisiert Branahl neben der Chuzpe und den Motiven von Verlegern auch das Desinteresse und die Bequemlichkeit der betroffenen Journalisten. Mehr noch: Nach der breiten öffentlichen Reaktion auf das Caroline-Urteil - bei zugleich dürftigem Echo auf das brachiale Vorgehen gegen den investigativen Journalisten Bruno Schirra (Cicero-Affäre) - fragt er sich, ob nicht ein bedenklicher Paradigmenwandel hin zum Seichten unsere Medien erfasst hat (00:42 Min.):
Prof. Dr. Udo Branahl, Jahrgang 1946, zählt zu den profiliertesten deutschen Medienrechtlern. An der FU Berlin und der Universität Hamburg studierte er von 1965 bis 1973 Jura, nach den beiden Staatsexamen promovierte er zum Thema "Pressefreiheit und redaktionelle Mitbestimmung".
Seit 1979 ist er Professor für Medienrecht am Institut für Journalistik der Universität Dortmund - mit den Forschungs- und Lehrschwerpunkten Rechtsgrundlagen, Medienrecht, Justiz-, Umwelt- und Sozialberichterstattung. Zudem ist er seit mehr als 20 Jahren in der Aus- und Weiterbildung von Redakteuren und Volontären aktiv.
500 Redakteure deutscher Tageszeitungen wurden Ende 2004 zum Thema innere Pressefreiheit befragt, knapp 260 antworteten. Das Fazit der Forscher um den Mainzer Publizistikprofessor Hans Mathias Kepplinger ist, dass "die Verunsicherung in den Redaktionen wächst und die Qualität der Zeitungen unter der Medienkrise leidet. Journalisten werden zu Grenzgängern zwischen Journalismus und Werbung. Die Innere Pressefreiheit, als besonders sensible Seite der Medienfreiheit, ist gefährdet."
Alle Ergebnisse ihrer Studie finden sich in diesem F.A.Z.-Artikel und dieser statistischen Auswertung.
Text: Tobias Jochheim
Bilder: Institut für Journalistik der TU Dortmund; pixelio.de/RainerSturm; Tobias Jochheim
