Leistungsschutzrecht prüfen
Wir haben die Kraft. Gemeinsam für unser Land.
Regierungsprogramm 2009-2013
Das von der Union in Betracht gezogene Leistungsschutzrecht für Verlage im Internet unterstützt eine Forderung von Hubert Burda und mehr als 150 anderen Verlegern. Sie haben zu diesem Thema die so genannte Hamburger Erklärung unterschrieben. Hinter der Forderung steht die Tatsache, dass viele Werke, an denen Verlage die Rechte halten, im Internet kostenlos genutzt werden können.
Ein Leistungsschutzrecht soll ermöglichen, dass eine Gebühr für die Nutzung von Online-Texten eingezogen werden kann, ähnlich wie die Gema-Gebühr für die Musikbranche. Wie genau das Verfahren funktionieren soll, ist bislang allerdings unklar. Insgesamt wird diese Idee stark kritisiert - auch von CDU-Mitgliedern.
Ausbau der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft
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Regierungsprogramm 2009-2013
Im Mai 2008 hat die Union die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft gestartet, die eine klare wirtschaftliche Ausrichtung hat - das zeigt nicht nur ihre Ansiedlung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Medienbranche weiter zu stärken und damit zu mehr Wachstum und Beschäftigung beizutragen. Schon 2008 machte die Branche einen Umsatz von 132 Milliarden Euro - mehr als die chemische Industrie.
Ein Teil der Initiative ist die Unterstützung von Wettbewerben und Preisen, Kongressen, Stipendien und Forschungsvorhaben. Darüber hinaus werden regelmäßig Branchenhearings veranstaltet, in denen Rücksprache mit der Kultur- und Kreativwirtschaft gehalten wird. Diese Arbeit will die Union auch in Zukunft weiterführen.
Arbeitslosengeld für Kulturschaffende
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Regierungsprogramm 2009-2013
Auch in diesem Punkt geht es um die Weiterführung eines bereits bestehenden Programms. Eigentlich ist es für Kulturschaffende schwierig, Arbeitslosengeld I zu beziehen. Denn Voraussetzung ist, dass der Antragsteller in den letzten zwei Jahren zwölf Monate gearbeitet haben muss. Das bedeutet für einen Freiberufler, jeden zweiten Tag einen Auftrag zu haben - was bei vielen praktisch nicht der Fall ist.
Daher hat die Union einen Vorschlag eingebracht, nachdem so genannte kurzfristig beschäftigte Kulturschaffende nur sechs Monate nachweisen müssen. Viele Verbände und Gewerkschaften haben sich für diese Lösung eingesetzt, die erstmal für drei Jahre erprobt wird. In der nächsten Legislaturperiode muss sie gegebenenfalls verlängert werden. Gewerkschaften und Verbände fordern außerdem eine Nachbesserung, da bislang die Verdienstobergrenze bei knapp über 30.000 Euro pro Jahr liegt und eine Beschäftigung am Stück nur maximal sechs Wochen dauern darf.
Text: Christine Elsaeßer
Foto und Teaserfoto: CDU

